Öffentliche Bekanntmachungen - Aktuell
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
- Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
- Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
Öffentliche Bekanntmachungen Archiv
Öffentliche Bekanntmachung
17.04.2024: Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg)
Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
Durch den Direktor des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H. wurde
am 05.04.2024 gemäß § 5 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes
Frau Cornelia Ihrke
Oberbornstraße 8 A
61381 Friedrichsdorf
zur stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Fried-
richsdorf IV (Seulberg) ernannt.
Friedrichsdorf, 11.04.2024
Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf
Lars Keitel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
27.03.2024: Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Friedrichsdorf
Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte
und des Bestandsverzeichnisses
und des Bestandsverzeichnisses
Nach § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Bestandskarte und die nachstehend unter
Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses des Umlegungsgebietes „Wohngebiet
Hoher Weg - Nord“ in der Zeit
Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses des Umlegungsgebietes „Wohngebiet
Hoher Weg - Nord“ in der Zeit
vom 08.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024
in der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle der Stadt Friedrichsdorf, Rathaus, Hugenottenstraße 55,
61381 Friedrichsdorf, Zimmer 405, während der Besuchszeiten für Offenlagen
61381 Friedrichsdorf, Zimmer 405, während der Besuchszeiten für Offenlagen
Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 – 18:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis können während dieser Zeit eingesehen und
gegebenenfalls Berichtigungen beantragt werden. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des
Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein
berechtigtes Interesse darlegt.
gegebenenfalls Berichtigungen beantragt werden. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des
Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein
berechtigtes Interesse darlegt.
Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebiets
aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungs-
nummern.
aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungs-
nummern.
In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt
1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer;
2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster
angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer sowie
angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer sowie
3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden nach § 53 Abs. 2 Satz 2 BauGB hiermit bekannt
gemacht.
gemacht.
Friedrichsdorf, den 25.03.2024
Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf Lars Keitel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
28.09.2023: Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
der Stadt Friedrichsdorf
für die Benutzung des städtischen Freibades
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben
(KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2023 (GVBl.
S. 582) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG)
vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I S 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBl.
S. 348, 352) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am
21. September 2023 nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der
Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 beschlossen:
Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben
(KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2023 (GVBl.
S. 582) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG)
vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I S 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBl.
S. 348, 352) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am
21. September 2023 nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der
Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 beschlossen:
Artikel I
Die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom 9. März 2023 wird wie folgt geändert:
§ 2 Gebühren erhält folgende Fassung:
§ 2
Gebühren
Es werden folgende Gebühren festgesetzt:
1. Eintrittskarten für einmaligen Besuch des Freibades mit seinen Einrichtungen:
a) Erwachsene 5,00 €
b) Kinder, Jugendliche 10 - 18 Jahre alt 3,00 €
Kinder unter 10 Jahren, in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson, erhalten freien Eintritt.
Die Eintrittskarten für den einmaligen Besuch berechtigen nur zum einmaligen Eintritt am Tag
der Einlösung ins Freibad.
der Einlösung ins Freibad.
2. Punktekarten für den Besuch des Freibades mit seinen Einrichtungen:
a) Erwachsene 10er-Punktekarte 45,00 €
im Vorverkauf 42,00 €
Erwachsene 50er-Punktekarte 150,00 €
im Vorverkauf 140,00 €
Erwachsene 100er-Punktekarte 220,00 €
im Vorverkauf 205,00 €
b) Kinder 10er-Punktekarte 27,00 €
im Vorverkauf 25,00 €
Kinder 50er-Punktekarte 100,00 €
im Vorverkauf 90,00 €
Kinder 100er-Punktekarte 130,00 €
im Vorverkauf 120,00 €
Die Punktekarten berechtigen zum Besuch des Freibades innerhalb des Jahres (Bade-
saison) in dem die Karte erworben wird und im Folgejahr (Folgebadesaison). Punkte-
karten sind übertragbar. Pro Besuch des Freibades wird ein Punkt eingelöst bzw. genutzt.
saison) in dem die Karte erworben wird und im Folgejahr (Folgebadesaison). Punkte-
karten sind übertragbar. Pro Besuch des Freibades wird ein Punkt eingelöst bzw. genutzt.
3. Die Punktekarten sind nur mit einem zugehörigen Einlassmedium gültig. Beim Kauf
einer Punktekarte muss ein entsprechendes, selbst auswählbares Einlassmedium dazu
erworben werden. Bei Missbrauch kann die Punktekarte inkl. dem dazugehörigen Ein-
lassmedium eingezogen werden.
einer Punktekarte muss ein entsprechendes, selbst auswählbares Einlassmedium dazu
erworben werden. Bei Missbrauch kann die Punktekarte inkl. dem dazugehörigen Ein-
lassmedium eingezogen werden.
Folgende Einlassmedien können erworben werden:
a) Silikon-Armband 8,00 €
b) Schlüsselanhänger-Chip / Chipcoin 5,00 €
c) Plastik Karte (EC-Karten Größe) 3,00 €
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die
Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maß-
geblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maß-
geblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Friedrichsdorf, 22. September 2023
Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf
Lars Keitel
Bürgermeister